- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht:
•gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
•gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500€ belegt worden sind/ ist.
- Ab einer Auftragssummer von 30.000,00 € wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
•Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
•Eigenerklärung, ob ggf. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde