Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine.
Geschäftsbedingungen: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Verhandlungen: bleiben vorbehalten.
Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben: Begehung: Es findet keine Begehung statt. Der Anbieter ist eingeladen sich selbst über die örtlichen Begebenheiten zu informieren. Es ist strikt untersagt das Gleisfeld zu betreten. Sprache: Angebote und weitere Vertragsbestandteil müssen in der Ziffer 4.1 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden. Die Maßgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutsche Sprache verfügbar. Vorbefassung: Die Firma Lombardi AG in 6003 Luzern hat die Objektstudie erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen: Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma, Teilen von ihr, ihren Schwester- oder Dachgesellschaften, Beteiligungen von ihr, Eigentümer von ihr oder Bietergemeinschaften an der sie als Mitglied oder Subplaner beteiligt ist, endet am 10.9.2019. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäß SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma Lombardi AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Maßgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (einkauf.bauprojekte.mitte@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: Bitte nicht öffnen / 4mk Basel, St.Johann Basel SBB – Vorprojekt -.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen) Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens am 16.8.2019 über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch ab dem 23.8.2019 zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 29.7.2019, Dok. 1087487. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 16.8.2019.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 29.7.2019 bis 20.9.2019.